Tag 243 der Kampagne
Oktober 17th, 2009
Spendenstand: Fr. 23′560.-
Spendenziel: Fr. 25′000.-
VORBILDLICH!
Stadt Bern
Antwort des Berner Gemeinderates auf die
Interpellation Gubser (EDU) „Lex Freidenker bei BERNMOBIL aufheben“
Für den Gemeinderat ist die Religionsfreiheit als Teil der Grundrechte ein hohes und schützenswertes Gut. Gegenüber Menschen jeglicher Religionszugehörigkeit ist grösstmögliche Toleranz zu üben. Gleichzeitig erachtet er die Ausübung der Religion als Privatsache, welche nur soweit im öffentlichen Raum stattfinden kann, als Angehörige anderer Religionen dadurch nicht in ihren Überzeugungen und Gefühlen verletzt werden.
Als städtisches Unternehmen teilt BERNMOBIL die Grundhaltung des Gemeinderats. Die selbständige öffentlich-rechtliche Anstalt ist operativ unabhängig und entscheidet damit selber über die Zulassungskriterien für ihre Werbeflächen.
Der Gemeinderat unterstützt BERNMOBIL bei seinem strikten Bestreben nach religiöser Neutralität. Es muss tatsächlich vermieden werden, dass ein öffentliches Unternehmen als Plattform religiös motivierter Auseinandersetzungen missbraucht wird. Der Gemeinderat sieht sich deshalb nicht veranlasst, bei BERNMOBIL für die Zulassung religiöser Werbung zu intervenieren.
Entry Filed under: Allgemeines
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